Das Aufbaustudium mit Überprüfung zum/r christlichen Heilpraktiker/inWer in Deutschland selbständig Krankheiten feststellen, heilen oder lindern will, benötigt eine ärztliche Ausbildung und Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung der berufsmäßigen Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz.
Diese Erlaubnis wird erteilt, wenn eine umfassende schriftliche und mündliche Überprüfung über die erforderlichen medizinischen und rechtlichen Kenntnisse vor dem Gesundheitsamt erfolgreich abgelegt wird.
Zusammen mit dem Wissen und den Fähigkeiten, die Sie sich beim Grundstudium aneignen konnten, bietet das 1-jährige Aufbaustudium eine fundierte Vorbereitung auf die Überprüfung vor dem Gesundheitsamt an. Dieses Aufbaustudium eignet sich daher für alle, die naturheilkundliche Behandlungsverfahren eigenverantwortlich, d. h. ohne die Delegation durch einen Arzt, berufsmäßig ausüben möchten.
Das Aufbaustudium zum christlichen Heilpraktiker/in steht auch Interessenten offen, die das 2-jährige Grundstudium nicht besucht haben. Eine gewisse medizinische Vorbildung ist dabei jedoch erforderlich.
Neben den Unterrichtsblöcken, in der Regel einmal monatlich von Freitag bis Sonntag, ist eine intensive Vor- und Nachbereitung des Lernstoffes in Heimarbeit zum Bestehen der Überprüfung notwendig.
Die schriftliche und mündliche Abschlussüberprüfung erfolgt vor dem zuständigen Gesundheitsamt an Ihrem Wohnort, danach erhalten Sie die Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde. |